Umsatzsteuer

USt-Voranmeldung.
Fristensicher, digital.

Der 10. des Monats kommt schnell. Wer die Umsatzsteuervoranmeldung nebenbei macht, macht sie meistens zu spät oder fehlerhaft. Wir übernehmen – monatlich oder quartalsweise, via ELSTER, ohne Ausnahme.

Frist immer eingehalten
ELSTER & OSS
100 % remote
Leistungen

Was konkret enthalten ist

Von der monatlichen Voranmeldung bis zur Prüfungsbegleitung.

USt-Voranmeldung (UStVA)

Monatliche oder quartalsweise Erstellung und Übermittlung via ELSTER. Fristen werden nie verpasst – wir haben einen eigenen Fristenkalender für alle betreuten Unternehmen. Mit oder ohne Dauerfristverlängerung.

Umsatzsteuerjahreserklärung

Jahresabstimmung und Erstellung der USt-Jahreserklärung auf Basis der Voranmeldungen. Koordination mit Ihrem Steuerberater für die finale Abgabe. Nachzahlungen und Erstattungen werden im Voraus kommuniziert.

OSS – One-Stop-Shop

Wenn Sie digitale Leistungen oder Waren an EU-Verbraucher verkaufen: Wir prüfen OSS-Pflicht, übernehmen die Registrierung und stellen die quartalsweisen Meldungen fristgerecht. Lieferschwelle im Blick, EU-weit.

Steuerprüfungsbegleitung

Bei einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung oder Betriebsprüfung: Wir stellen alle Unterlagen zusammen, bereiten die Dokumentation auf und unterstützen bei Rückfragen. Rechtliche Vertretung bleibt beim Steuerberater.

Ablauf

So starten wir

1

Erstgespräch

Wir klären Ihre aktuelle Situation: Abgaberhythmus, offene Fristen, bisherige Lösung. 30 Minuten reichen.

2

Übergabe & Zugang

Wir übernehmen ELSTER-Zugang oder beantragen ein neues Zertifikat. Alle Daten werden sicher übertragen.

3

Laufender Betrieb

Monatlich pünktlich, ohne Nachfragen. Sie bekommen eine Bestätigung nach jeder Übermittlung.

FAQ

Häufige Fragen zur Umsatzsteuer

Bei monatlicher Abgabe bis zum 10. des Folgemonats, bei quartalsweiser Abgabe bis zum 10. des Folgequartals. Mit Dauerfristverlängerung verschiebt sich die Frist um einen Monat. Wir beantragen die Dauerfristverlängerung für Sie, wenn sinnvoll.
Alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen. Kleinunternehmer nach §19 UStG sind in der Regel ausgenommen. Die Abgabehäufigkeit richtet sich nach der Zahllast des Vorjahres: unter 1.000 Euro jährlich = jährlich, 1.000 bis 7.500 Euro = quartalsweise, über 7.500 Euro = monatlich.
Der One-Stop-Shop (OSS) ist das zentrale EU-Meldeverfahren für Unternehmen, die digitale Leistungen oder Waren an Verbraucher in anderen EU-Ländern verkaufen. Wer die Lieferschwelle von 10.000 Euro überschreitet, muss OSS nutzen oder sich in jedem betroffenen Mitgliedsstaat registrieren. Wir prüfen für Sie, ob OSS relevant ist.
Ja. Die Umsatzsteuerjahreserklärung ist fester Bestandteil unseres Leistungsumfangs. Wir bereiten sie auf Basis der Voranmeldungen des Jahres vor und übergeben an Ihren Steuerberater zur finalen Freigabe und Abgabe.
Wir begleiten Sie bei der Vorbereitung und stellen alle relevanten Unterlagen und Beleglisten zusammen. Die rechtliche Vertretung gegenüber dem Finanzamt bleibt beim Steuerberater. Unsere Buchführungsunterlagen sind so dokumentiert, dass eine Prüfung keine Überraschungen bringen sollte.
Weitere Leistungen

Was noch zu Ihrem Finance-Setup gehört

Buchhaltung läuft nicht?
Finance-Stelle unbesetzt?

30 Minuten reichen für ein ehrliches Bild. Was bei Ihnen anliegt, ob wir passen, und was ein möglicher nächster Schritt wäre. Kostenlos, ohne Verkaufsgespräch.