Was muss auf einer Rechnung stehen?
Nach §14 UStG braucht eine ordnungsgemäße Rechnung 12 Pflichtangaben, darunter vollständige Namen und Adressen, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Nettobetrag und Steuersatz. Fehlt auch nur eine Angabe, kann der Vorsteuerabzug versagt werden.
Die 12 Pflichtangaben nach §14 UStG, Checkliste
Häufige Fehler und ihre Folgen
- Fehlende Steuernummer: Häufigster Fehler, sofort korrigieren lassen
- Unvollständige Leistungsbeschreibung: "Beratungsleistung" ohne Zeitraum reicht nicht
- Fehlender Leistungszeitraum: Das Datum der Rechnung ist nicht automatisch der Leistungszeitraum
- Falsche Adresse: Lieferadresse ≠ Rechnungsadresse
- Lückenhafte Rechnungsnummern: Signalisiert dem Finanzamt mögliche Umsatzverschleierung
Sonderfall: Kleinbetragsrechnung bis 250 Euro
Bei Rechnungen bis 250 Euro brutto reichen vereinfachte Angaben: Name und Anschrift des Ausstellers, Ausstellungsdatum, Leistungsbeschreibung, Bruttobetrag und Steuersatz. Rechnungsnummer, Angabe des Empfängers und separater Steuerausweis sind nicht Pflicht, aber empfehlenswert für saubere Buchführung.
Häufige Fragen zu Rechnungspflichtangaben
Muss auf der Rechnung ein Zahlungsziel stehen?
Nein, ein Zahlungsziel ist rechtlich keine Pflichtangabe nach §14 UStG. Es empfiehlt sich dennoch, ohne Zahlungsziel gilt nach BGB die gesetzliche Fälligkeit (sofort nach Erhalt). Standard ist "Zahlbar innerhalb von 14 Tagen."
Kann ich eine fehlerhafte Rechnung berichtigen?
Ja, mit einer Rechnungskorrektur (früher: Gutschrift). Diese muss eindeutig auf die ursprüngliche Rechnung verweisen und alle korrekten Angaben enthalten. Den Vorsteuerabzug kann der Empfänger erst nach Erhalt der korrigierten Rechnung geltend machen.
Was gilt bei Reverse-Charge-Rechnungen?
Bei §13b UStG (Reverse Charge) übernimmt der Leistungsempfänger die Steuerschuld. Die Rechnung muss dann einen Hinweis enthalten: "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" und darf keine Umsatzsteuer ausweisen. Gilt u.a. bei Subunternehmer-Leistungen in der Bauwirtschaft und grenzüberschreitenden B2B-Leistungen.
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