Leitfaden 2026

GmbH Jahresabschluss. Was Sie wissen müssen.

Jede GmbH muss einen Jahresabschluss aufstellen (§ 242 HGB). Das wissen die meisten. Was viele nicht wissen: Wie läuft das ab, wer macht was, und was kostet es?

Stand April 2026 ca. 6 Min. Lesezeit Für GmbH-Geschäftsführer

Fristen auf einen Blick (GJ 2025)

Aufstellung bis 31.03.2026
Feststellung bis 30.06.2026
Offenlegung bis 31.12.2026
Ordnungsgeld ab 2.500 – 25.000 €
Steuererklärung 31.07.2026 (mit StB)
Pflichten & Fristen

Was wann zu erledigen ist

Der Jahresabschluss ist ein Prozess in mehreren Schritten – mit unterschiedlichen Fristen und Konsequenzen.

Bis 3 Monate nach Jahresende

Aufstellung des Jahresabschlusses

Geschäftsführer sind nach § 264 HGB verpflichtet, den Jahresabschluss (Bilanz, GuV, ggf. Anhang) innerhalb von drei Monaten nach Jahresende aufzustellen. Für das Geschäftsjahr 2025 ist das der 31. März 2026. Wer seine Buchhaltung laufend führt, hat hier keinen Stress.

Bis 6 Monate nach Jahresende

Feststellung durch die Gesellschafter

Nach der Aufstellung müssen die Gesellschafter den Jahresabschluss in der Gesellschafterversammlung feststellen. Das Protokoll der Gesellschafterversammlung gehört zu den Pflichtunterlagen. Bei Einpersonen-GmbH reicht ein schriftlicher Umlaufbeschluss.

Bis 12 Monate nach Jahresende

Offenlegung beim Bundesanzeiger

Jede GmbH muss ihren Jahresabschluss beim Unternehmensregister veröffentlichen. Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach Jahresende – also bis 31. Dezember 2026 für das GJ 2025. Micro-GmbHs dürfen eine verkürzte Bilanz einreichen.

Bei Fristversäumnis

Ordnungsgeld vom Bundesamt für Justiz

Seit 2022 läuft das Ordnungsgeldverfahren automatisiert. Nach Fristablauf erhalten Geschäftsführer einen Androhungsbescheid. Das Ordnungsgeld beträgt 2.500 € bis 25.000 € pro Fristversäumnis. Außerdem riskieren Sie steuerliche Schätzungen und Probleme bei der Bankenfinanzierung.

Aufgabenteilung

Wer darf den Jahresabschluss aufstellen?

Buchhalter und Steuerberater haben unterschiedliche Rollen. Die Trennung ist wichtig – und spart Geld.

Financeklar übernimmt

  • Laufende Buchführung aktuell halten
  • Abschlussbuchungen vorbereiten
  • Anlagenspiegel erstellen
  • Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten buchen
  • Steuerberater-Übergabe: DATEV-Export, offene Fragen geklärt
  • Rückfragen des Steuerberaters beantworten

Ihr Steuerberater bleibt zuständig für

  • Aufstellung und Unterschrift unter den Jahresabschluss
  • Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung
  • Einreichung beim Unternehmensregister
  • Steuerliche Beratung und Gestaltung
  • Einsprüche und Finanzgerichtsverfahren

So sparen Sie: Je sauberer wir vorarbeiten, desto weniger Klärungsaufwand hat Ihr Steuerberater. Das reduziert direkt seine Rechnung – weil er weniger Stunden abrechnet.

Kosten

Was kostet ein GmbH-Jahresabschluss?

Die Kosten hängen vom Umfang ab. Hier ein realistischer Überblick.

Steuerberater (nach StBVV)

1.500 – 4.500 €

Einmalgebühr, je nach Bilanzsumme, Umsatz und Komplexität. Stundensatzmodelle oft teurer. Gilt nur für Aufstellung + Steuererklärung.

Financeklar Vorbereitung

inklusive / auf Anfrage

In Standard- und Professional-Paketen enthalten. Einzelleistung auf Anfrage. Spart Ihrem Steuerberater Stunden – und Ihnen damit Geld.

Micro-GmbH (vereinfacht)

800 – 1.800 €

Bei sehr kleinen GmbHs (Bilanzsumme unter 350.000 €) sind reduzierte Abschlüsse möglich. Steuerberater-Kosten entsprechend geringer.

Warum Steuerberater teuer sind: Nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) werden Gebühren nach Tabellenwert berechnet – nicht nach tatsächlichem Aufwand. Ein Steuerberater, der gut vorbereitete Unterlagen bekommt, bucht dieselbe Gebühr wie einer, der alles selbst sortieren muss. Gut vorarbeitete Unterlagen von Financeklar reduzieren seinen Klärungsaufwand – aber die Grundgebühr bleibt. Trotzdem lohnt sich die Kombination.

FAQ

Häufige Fragen zum Jahresabschluss

Ja. Jede GmbH ist zur Aufstellung verpflichtet (§ 242 HGB), unabhängig von Größe und Umsatz. Micro-GmbHs (bis 350.000 € Bilanzsumme, bis 700.000 € Umsatz, max. 10 Mitarbeiter) dürfen jedoch vereinfachte Abschlüsse aufstellen und haben reduzierte Offenlegungspflichten beim Bundesanzeiger.
Das Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgelder zwischen 2.500 € und 25.000 € für verspätete Offenlegung. Seit 2022 läuft das Verfahren automatisiert: Nach Fristablauf (12 Monate nach Jahresende) erhalten Geschäftsführer automatisch Androhungsbescheide. Zudem riskieren Sie steuerliche Schätzungen und Probleme bei der Kreditvergabe.
Wir bereiten den Jahresabschluss vor – Buchführung aktuell halten, Abschlussbuchungen, Anlagenspiegel, Vorjahresvergleich. Das ist in unseren Standard- und Professional-Paketen enthalten oder als Einmalleistung buchbar. Die finale Feststellung und Unterschrift muss ein Steuerberater leisten. Durch unsere Vorbereitung spart Ihr Steuerberater Klärungsaufwand – und damit reduziert sich auch seine Rechnung.
Aufstellen: ja, als Geschäftsführer einer GmbH dürfen Sie das. Die Steuererklärung hingegen muss von einem Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten eingereicht werden (Steuerberatervorbehalt nach § 4 StBerG). In der Praxis lassen die meisten GmbH-Geschäftsführer beides beim Steuerberater – auch wegen der Haftungsfrage.

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