Branchenlösung Handwerk

Buchhaltung für Handwerk. Ohne Umweg.

Abschlagsrechnungen, langer Zahlungszyklus, Gewährleistungsrückstellungen, Skonto – Handwerksbetriebe haben buchhalterisch mehr zu tun als die meisten anderen Branchen. Wir kennen das.

Abschlags- und Schlussrechnungen nach § 14 UStG
VOB-Abrechnung & Gewährleistungseinbehalte
Fahrzeugflotte, GWG, Investitionsplanung
Gespräch anfragen
Branchenkenntnis

Handwerk-spezifische Buchhaltungsthemen

Was Handwerksbetriebe buchhalterisch von anderen Branchen unterscheidet – und warum das in der Praxis zählt.

Abschlags- und Schlussrechnungen

Abschlagsrechnungen sind keine Erlöse, sondern Anzahlungen mit gesondertem USt-Ausweis nach § 14 UStG. Die korrekte Buchung – inklusive Verbindung zur Schlussrechnung und Auflösung der Anzahlungsverbindlichkeit – ist komplex und fehleranfällig.

VOB-Abrechnung & Bau-Besonderheiten

Verträge nach VOB/B haben eigene Regelungen für Abnahme, Mängelhaftung und Gewährleistungseinbehalte. Nachtragspositionen, Preisnachlässe und Mengenmehrungen müssen buchhalterisch korrekt erfasst werden.

Gewährleistungsrückstellungen

Einbehalte von 5 % der Auftragssumme für 5 Jahre (VOB-Standard) müssen als Verbindlichkeit geführt werden. Das bindet Liquidität – eine saubere Übersicht verhindert Überraschungen bei der Jahresplanung.

Fahrzeugflotte & GWG-Abschreibungen

Transporter, Werkzeugmaschinen, Anhänger: Handwerksbetriebe haben oft umfangreiche Sachanlagen. GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 €), Sonderabschreibungen nach § 7g EStG und Kfz-Privatanteil müssen korrekt gebucht werden.

Typische Fehler

Was Handwerksbetriebe häufig falsch buchen

Abschlagsrechnungen als Umsatz gebucht

Abschlagsrechnungen sind nach DATEV/SKR03 auf Konto 1718 (erhaltene Anzahlungen) zu buchen, nicht als Umsatzerlöse. Wird das falsch gemacht, sind BWA und GuV falsch – und die Steuervorauszahlungen unter Umständen zu hoch.

Skonto-Abzüge fehlen oder werden falsch verbucht

Kunden ziehen Skonto ab Schlussrechnung, aber in der Buchhaltung landet der volle Rechnungsbetrag als Forderung. Die Differenz wird als "unklare Zahlung" geführt statt korrekt als Erlösminderung oder Skontoaufwand.

Material vs. Dienstleistung nicht getrennt

Bei Handwerksrechnungen wird oft ein Mischbetrag gebucht. Steuerlich und betriebswirtschaftlich ist die Trennung zwischen Materialaufwand (Konto 5900) und Fremdleistungen (Konto 6400) wichtig – für die Kalkulation und für die BWA-Auswertung.

Fehlende Rückstellungen für Gewährleistungen

Die 5 %-Einbehalte laufen 5 Jahre. Werden die Verbindlichkeiten nicht sauber geführt, fehlen sie in der Bilanz. Das kann zu einer zu hohen Gewinnausschüttung oder falschen Steuerbelastung führen.

Leistungsumfang

Was Financeklar für Handwerksbetriebe übernimmt

Monatliche Finanzbuchhaltung Belegerfassung, Kontierung, Bankabstimmung
Abschlags- und Schlussrechnungen Korrekte Buchung nach § 14 UStG, Auflösung Anzahlungen
Offene-Posten-Verwaltung Forderungen, Mahnwesen, Skonto-Abzüge
Anlagenbuchhaltung Fahrzeuge, Maschinen, GWG, Sonder-AfA
USt-Voranmeldung Monatlich oder quartalsweise ans Finanzamt
Jahresabschluss-Vorbereitung Steuerberater-gerechte Übergabe inkl. Rückstellungen
FAQ

Häufige Fragen

Ja. Die korrekte Buchung von Abschlagsrechnungen nach § 14 UStG ist komplex: Abschläge sind keine Erlöse, sondern Anzahlungen mit gesondertem USt-Ausweis. Wir buchen Abschläge und Schlussrechnungen korrekt und achten dabei auf USt-Zuordnung, offene Posten und die Verbindung zur finalen Schlussrechnung.
VOB-Verträge haben besondere Regelungen für Abnahme, Mängelhaftung und Schlusszahlungen. Buchhaltungsseitig bedeutet das: Einbehalte für Gewährleistung (meist 5 % der Auftragssumme für 5 Jahre) müssen als Verbindlichkeit geführt werden. Außerdem sind Nachtragspositionen und Nachkalkulationen korrekt zu erfassen. Wir kennen diese Besonderheiten und buchen entsprechend.
Ja. Lohnabrechnung für Handwerksbetriebe – inkl. Baulohn, Polier-Zulagen, SOKA-Bau-Beiträge und Mindestlohn nach dem BRTV Baugewerbe – bieten wir als Zusatzleistung über unsere Partnerorganisation Lohnklar an. Sprechen Sie uns darauf an.

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