AfA-Methoden, Nutzungsdauern, Sonderabschreibungen und GWG-Regelung 2026: So setzen Sie Investitionen steuerlich gut ab.
Wer eine Maschine für 50.000 Euro kauft, kann diese nicht einfach im Jahr des Kaufs als Betriebsausgabe absetzen. Stattdessen wird der Wert über die Nutzungsdauer verteilt – das nennt sich Abschreibung oder AfA (Absetzung für Abnutzung). Richtig geplant, ist die AfA ein mächtiges Steueroptimierungsinstrument. Mehr Details: AfA-Tabellen des BMF. Rechtsgrundlage: § 7 EStG (Absetzung für Abnutzung).
Dieser Artikel erklärt die gängigen AfA-Methoden, wichtige Nutzungsdauern, Sonderabschreibungen und die GWG-Regelung.
AfA-Grundlagen: Was ist abschreibbar?
Abgeschrieben werden dürfen abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr und einem Nettowert über 800 Euro. Darunter:
- Maschinen und Produktionsanlagen
- Fahrzeuge (Pkw, Lkw, Transporter)
- IT-Ausstattung (Computer, Server, Drucker)
- Büromöbel und -ausstattung
- Software (wenn aktivierungspflichtig)
- Gebäude (nicht das Grundstück – das ist nicht abnutzbar)
Nicht abschreibbar: Grundstücke, Finanzanlagen, Vorräte und Umlaufvermögen werden nicht abgeschrieben. Auch nicht abnutzbare Kunstgegenstände und Sammlungen fallen nicht unter die AfA.
AfA-Methoden im Vergleich
Lineare AfA (§ 7 Abs. 1 EStG)
Der Anschaffungswert wird gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt. Ein Laptop für 1.500 Euro netto mit 3 Jahren Nutzungsdauer: 500 Euro AfA pro Jahr.
Degressive AfA (§ 7 Abs. 2 EStG)
Höhere Abschreibung in den ersten Jahren, fallend über die Zeit. Wurde 2023 befristet wieder eingeführt (für Anschaffungen 2020–2022 und erneut ab 2024). Der Satz beträgt das Zweieinhalbfache der linearen AfA, maximal 25 % des Restbuchwerts pro Jahr. Vorteil: Steuerstundungseffekt durch höhere Anfangsabschreibungen.
Leistungsabschreibung (§ 7 Abs. 1 S. 6 EStG)
Für Wirtschaftsgüter, deren Verschleiß von der tatsächlichen Nutzung abhängt (z. B. Fahrzeuge, Maschinen). Die AfA richtet sich nach dem Nutzungsumfang, nicht nach der Zeit. Erfordert eine nachvollziehbare Nutzungsaufzeichnung.
| Methode | Vorteil | Nachteil | Empfohlen für |
|---|---|---|---|
| Linear | Einfach, planbar | Kein Stundungseffekt | Standard-Investitionen |
| Degressiv | Höhere Anfangsabschreibung | Nur für bestimmte Zeiträume möglich | Gewinnjahre mit hohem Cashflow |
| Leistungs-AfA | Nutzungsgerecht | Aufwändige Dokumentation | Fahrzeuge, Maschinen mit variablem Einsatz |
Nutzungsdauern nach AfA-Tabelle
Das BMF veröffentlicht amtliche AfA-Tabellen mit den anerkannten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Häufige Werte:
| Wirtschaftsgut | Nutzungsdauer | Lineare AfA p. a. |
|---|---|---|
| Computer, Laptop, Tablet | 3 Jahre | 33,3 % |
| Smartphone | 3 Jahre | 33,3 % |
| Pkw (betrieblich) | 6 Jahre | 16,7 % |
| Lkw | 9 Jahre | 11,1 % |
| Büromöbel | 13 Jahre | 7,7 % |
| Telefonanlage | 10 Jahre | 10 % |
| Industriemaschinen | 10–15 Jahre | 6,7–10 % |
| Gebäude (Büro/Gewerbe) | 33 Jahre (ab 1925) | 3 % |
Hinweis: Seit 2021 gilt für Computerhardware und -software eine Nutzungsdauer von einem Jahr (BMF-Schreiben). Das bedeutet: Sofortabschreibung im Anschaffungsjahr möglich – ein erheblicher Steuervorteil für IT-Investitionen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Wirtschaftsgüter bis 800 Euro netto (GWG-Grenze seit 2018) können im Jahr des Kaufs vollständig als Betriebsausgabe abgeschrieben werden – unabhängig von der Nutzungsdauer. Das vereinfacht die Buchhaltung erheblich.
Alternativ: Poolabschreibung. Alle GWG zwischen 250 Euro und 1.000 Euro eines Jahres werden in einem Sammelposten zusammengefasst und über 5 Jahre gleichmäßig abgeschrieben (§ 6 Abs. 2a EStG). Das lohnt sich, wenn viele Kleinanschaffungen gemacht werden.
Sonderabschreibungen nach § 7g EStG
Kleinunternehmen mit einem Jahresgewinn bis 200.000 Euro können neben der regulären AfA eine Sonderabschreibung von bis zu 40 % im Jahr der Anschaffung oder in einem der vier Folgejahre geltend machen (gilt für Anschaffungen ab 2024, zuvor 20 %).
Beispiel: Eine Maschine für 100.000 Euro, lineare AfA 10 Jahre:
- Reguläre AfA Jahr 1: 10.000 Euro
- Sonder-AfA Jahr 1: 40.000 Euro
- Gesamtabschreibung Jahr 1: 50.000 Euro
Investitionsabzugsbetrag (IAB): Noch besser: Vor dem Kauf können bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten als IAB den Gewinn mindern (§ 7g Abs. 1 EStG). Das reduziert die Steuerlast im Jahr vor der Investition. Wird die Investition nicht realisiert, erfolgt eine Rückgängigmachung mit Nachversteuerung.
Abschreibungen bei Immobilien
Betrieblich genutzte Gebäude werden über 33 Jahre (lineare AfA 3 %) abgeschrieben. Für Wohngebäude, die vermietet werden, gilt seit 2023 eine verkürzte Abschreibungsdauer von 50 Jahren (2 %). Neubauten ab 2023 können mit 3 % abgeschrieben werden.
Sonderregel: Denkmalgeschützte Gebäude und Gebäude in Sanierungsgebieten profitieren von erhöhten AfA-Sätzen nach § 7i und § 7h EStG – bis zu 9 % in den ersten 8 Jahren.
AfA gezielt für Steuerplanung nutzen
Die AfA ist ein Werkzeug zur Steuerglättung. Konkrete Planungsansätze:
- Investitionen in Gewinnjahre vorziehen: Wer weiß, dass dieses Jahr ein gutes Jahr wird, sollte geplante Investitionen noch vor dem 31. Dezember tätigen.
- IAB nutzen: Bis zu 50 % der geplanten Investition bereits im Vorjahr als Betriebsausgabe abziehen.
- GWG-Grenze ausnutzen: Wenn eine Anschaffung knapp über 800 Euro liegt, prüfen ob eine Preisverhandlung sinnvoll ist.
- Degressive AfA wählen: In Jahren mit hohem Gewinn die Anfangsabschreibung maximieren.
Fazit
Abschreibungen sind keine Pflicht, die man einfach abarbeitet. du bist ein aktives Steuergestaltungselement. Wer Investitionsplanung und AfA-Strategie verknüpft, kann die Steuerlast spürbar optimieren – legal und transparent.
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