Geht es um HR oder um das Einsammeln der Belege? Dasselbe Team, andere Marke: HR oder Belege?

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← Magazin · 2026-09-20

GmbH gründen: Was Buchhaltungs-mäßig am Tag 1 stehen muss

Tag 1 nach Notar-Termin: Was sofort ansteht

Eine GmbH ist nach Notar-Termin „in Gründung" (i.G.). Eintragung ins Handelsregister dauert 1-4 Wochen, danach voll handlungsfähig. Aber: Buchhaltungs-mäßig läuft die Uhr ab Tag 1. Rechtsgrundlage: § 238 HGB (Buchführungspflicht). Mehr Details: § 140 AO.

Was JETZT stehen muss:

  • Geschäftskonto eröffnen (nicht Privatkonto verwenden!)
  • Stammkapital (mind. 25.000 €, davon 12.500 € einzuzahlen) belegmäßig dokumentieren
  • Steuernummer beantragen (steuerlicher Erfassungsbogen ans Finanzamt)
  • USt-ID beantragen (falls EU-Geschäft geplant)

Die 10 Bausteine der Tag-1-Buchhaltung

  1. Eröffnungsbilanz erstellen. Stammkapital (25.000 €) auf Aktiv-/Passivseite zuweisen.
  2. Anlagenverzeichnis anlegen. Erste Anschaffungen (Laptop, Drucker, Büroausstattung) ab 800 € Netto sofort als Anlagevermögen erfassen.
  3. Kontenrahmen festlegen. SKR03 oder SKR04 (siehe separater Artikel zu SKR-Vergleich).
  4. USt-Voranmeldungs-Rhythmus klären. Im Gründungsjahr und Folgejahr monatlich (Pflicht §18 UStG). Erst danach quartalsweise möglich.
  5. Lohnabrechnung organisieren. Schon wenn nur der GF angestellt ist: Anmeldung bei Krankenkasse + Berufsgenossenschaft + DEÜV.
  6. Belegablage-System aufsetzen. Digital ist Pflicht (GoBD-konform). Z.B. via DATEV Unternehmen Online, GetMyInvoices oder lexoffice.
  7. Tools verbinden: Geschäftskonto-API mit Buchhaltung (DATEV, lexoffice), Rechnungsstellungs-Tool (z.B. SevDesk, easybill).
  8. Aufbewahrungsfristen festlegen: 10 Jahre für Buchhaltungsunterlagen + Lohnunterlagen, 6 Jahre für Geschäftspost.
  9. Versicherungen anlegen: Betriebshaftpflicht + ggf. D&O, als Anzahlungen / Rechnungsabgrenzung buchen.
  10. Eröffnungsbuchung im DATEV/Tool: SBK (Schlussbilanzkonto) und EBK (Eröffnungsbilanzkonto) sauber dokumentieren.

Frist-Übersicht erste 12 Monate

  • Bis Tag 30: Steuerlicher Erfassungsbogen (Finanzamt) abgeben
  • Bis 10. Folgemonat: Erste USt-Voranmeldung
  • Bis 10. Folgemonat: Lohnsteuer-Anmeldung (falls Lohnzahlungen erfolgt)
  • Bis Drittletzter Banktag: SV-Beiträge an Krankenkassen
  • Bis 28.-31. März des Folgejahres: Quartalssteuer-Vorauszahlungen
  • Bis Mai des Folgejahres: Körperschaft- und Gewerbesteuer-Erklärung (oft mit Verlängerung bis Ende Februar +1)
  • Bis 12 Monate nach Bilanzstichtag: Jahresabschluss offen legen im Unternehmensregister

Häufige Tag-1-Fehler vermeiden

  • Stammkapital-Einzahlung nicht belegmäßig nachgewiesen. Bank-Eingangsbeleg AUFHEBEN, Notar braucht ihn.
  • Private und geschäftliche Ausgaben gemischt. Sauber trennen ab Tag 1, sonst entstehen verdeckte Gewinnausschüttungen.
  • Geringfügige Wirtschaftsgüter falsch verbucht. Bis 800 € Netto = Sofortabschreibung möglich. Darüber: AfA.
  • USt-Voranmeldungs-Frist verpasst. Auch bei 0 € Umsatz: Nullmeldung Pflicht! 1 % Verspätungszuschlag droht.
  • Keinen Steuerberater oder externen Dienstleister. DIY-Buchhaltung im Gründungsjahr ist Sparmaßnahme am falschen Ende, Fehler sind später teuer.